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[ Geschäftsbedingungen OPTIMA GmbH ]
1. Jedem Verkehrsauftrag zwischen dem Auftraggeber und der
Firma OPTIMA GmbH liegen die „Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen“ (ADSp) - jeweils neueste Fassung - zugrunde, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften vorgehen.
2. Widersprechende
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von dem Verwender dieser AGB schriftlich bestätigt wurden.
3. Gegenstand der Beförderung :
3.1
Befördert werden nur Kleingutsendungen bis 50 kg pro Paket.
Innerdeutsch: Maximaler Gurtumfang von 400 cm; Länge von 300 cm; Höhe von 150 cm; Breite von 120 cm
Grenzüberschreitend: Maximaler
Gurtumfang von 330 cm; Länge von 270 cm; Höhe von 150 cm; Breite von 120 cm
3.2 Dem Auftraggeber obliegt die ausreichende Verpackung und Kennzeichnung der Kleingutsendung.
3.3 Die Beförderung
durch den Auftragnehmer erfordert eine Verpackung, die das Gut auch vor Beanspruchung durch automatische Sortieranlagen und mechanischen Umschlag ausreichend schützt.
4. Beförderungsausschlüsse:
4.1 Ausgeschlossen von der Beförderung sind Sendungen, die dem Beförderungsmonopol gemäß § 2 PostG unterliegen. Weiterhin sind ausgeschlossen Sendungen mit einem besonderen Wert, insbesondere - aber nicht
ausschließlich - Gegenstände von höherem Wert wie z.B. Kunstwerke, Antiquitäten, Briefmarken, Unikate, Edelsteine, Gold, Silber oder sonstiger Schmuck, Geld oder begebbare Wertpapiere.
Der Ausschluss
entfällt nur in den Fällen, in denen über diese Sendung vor Übernahme dem Kurierunternehmer der Sendungswert angezeigt und eine Warentransportversicherung über die OPTIMA GmbH abgeschlossen wurde. Gegenstände
von höherem Wert sind Güter mit einem Wert von über € 1.000,00.
Ebenfalls von der Beförderung ausgeschlossen sind: Güter, die in Verbindung mit einem Zollbegleitschein (Carnet ATA) befördert
werden; alle tempörären Ein- und Ausfuhren sowie Güter, die mit einem FCR, FCT oder CAD (Kassa gegen Dokumente) befördert werden; Sendungen mit verborgenen Mängeln, die aufgrund ihrer Natur Personen, Waren oder
Ausrüstung verschmutzen, beeinträchtigen oder schädigen können; Waren, deren Beförderung durch gesetzliche Bestimmungen des Herkunfts-, Transit- oder Bestimmungslandes verboten sind (z.B. Elfenbein und
Elfenbeinprodukte); Waren, auf die Verbrauchssteuern zu zahlen sind (z.B. Spirituosen) oder die spezielle Einrichtungen, Sicherheitsvorkehrungen oder Genehmigungen erfordern. Bestimmte Waren dürfen gemäß den
einschlägigen Gesetzen nur unter vorschriftsmäßigen Bedingungen transportiert werden, und bestimmte Waren sind vom Lufttransport ausgeschlossen (z.B. Flüssigkeiten in Glasbehältern).
4.2 Der
Kurierunternehmer ist vor der Annahme von Sendungen nicht verpflichtet, den Inhalt zu überprüfen. Ebenfalls obliegt ihm keine Prüfungspflicht hinsichtlich eines Beförderungsausschlusses.
4.3
Bargeldnachnahmeaufträge werden nicht angenommen. Andere auf Einziehung von Schecks etc. gerichtete Aufträge werden nur im Rahmen von innerdeutschen Beförderungen angenommen.
5.
Die Dienstleistung der Firma OPTIMA GmbH umfasst:
5.1 die Besorgung der Beförderung durch Frachtführer, die Übernahme, den Umschlag und die Zustellung der übergebenen Kleingutsendungen;
5.2
das Be- und Entladen der Sendung;
5.3 die Aushändigung an den Empfänger oder eine andere erwachsene Person, die unter der Zustelladresse angetroffen wird und die Sendung entgegennimmt, wobei keine
Verpflichtung besteht, eine Empfangsberechtigung zu überprüfen.
5.4 die Rückversendung von unzustellbaren oder annahmeverweigerten Paketen an den Auftraggeber.
6. Leistungsentgelte
6.1
Mangels abweichender Vereinbarung richtet sich das zu zahlende Entgelt nach der am Versandtag gültigen Preisliste des Auftragnehmers in der jeweiligen gültigen Fassung. Bei leichtgewichtigen Sendungen wird,
sofern ihr Gewicht niedriger ist als das Volumengewicht, berechnet nach IATA-Standard / kg = L x B x H in cm : 6000.
6.2 Kosten, entstehend aus unvollständiger Auftragsübermittlung, unfreier
Versendung, Fehladressierung, ungenügender Verpackung, Verzollung, Zwischenlagerung, Rücksendung, Wartezeit, Umverfügungen, Zweitanfahrten oder Kosten durch nicht automatisch sortierfähiges Gut, werden nach der
jeweils gültigen Preistabelle separat berechnet.
7. Haftung
7.1 Die Firma OPTIMA GmbH haftet für Schäden, die zwischen der Übernahme und der Ablieferung des Gutes eingetreten sind, nach
Maßgabe der ADSp - jeweils neuester Fassung - soweit nicht eine zwingende gesetzliche Regelung oder Bestimmungen dieser AGB entgegenstehen. Die Firma OPTIMA GmbH haftet weiter im grenzüberschreitenden Verkehr
nach Maßgabe der CMR; im internationalen Luftfrachtverkehr findet das Warschauer Abkommen im Rahmen seines Geltungsbereiches Anwendung.
7.2 Haftungsbegrenzungen nach Maßgabe der ADSp sowie gesetzliche
Haftungsbegrenzungen gelten nicht, wenn die Firma OPTIMA GmbH oder eine ihrer Erfüllungsgehilfen den Schaden vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit
eintreten wird, herbeigeführt hat.
8. Es besteht Deckung gegen Güter-, Güterfolge und reine Vermögensschäden über den SLVS. Der SLVS ist bei der Firma Oskar Schunck KG eingedeckt.
9. Der
Gerichtsstand ist unter Vollkaufleuten München. Er ist bei Ansprüchen gegen die Firma OPTIMA GmbH ausschließlich. Es gilt Deutsches Recht.
10. OPTIMA GmbH ist berechtigt, solche Daten zu Speichern und
zu verarbeiten, die vom Auftraggeber in Zusammenhang mit von OPTIMA GmbH durchgeführten Transporten angegeben wurden.
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